Cristina Dumitru
Consultant GreenTech & Tax and Legal, Secretariat of the Arbitration Court Consulting & Services
+40 21 2079121; +40 786 892597 dumitru.cristina@ahkrumaenien.roNach einer Abstimmung mit Vertretern des Justizministeriums erlangte die Deutsch-Rumänische Industrie- und Handelskammer („AHK Rumänien“) Rechtssicherheit über die Vereinbarkeit ihres Schiedsgerichtshofs mit rumänischem Recht. Aus diesem Grund beschloss die AHK Rumänien, die Aktivität des von ihr geführten institutionellen Schiedsgerichts wieder aufzunehmen. Die AHK Rumänien ist ein nach rumänischem Recht gegründeter Verein (26/2000), der zusätzlich als bilaterale Handelskammer entsprechend des rumänischen Kammergesetzes (335/2007) registriert ist.
Das Schiedsgericht bei der AHK Rumänien, das 2010 auf Initiative zahlreicher Unternehmensvertreter gegründet wurde, bietet eine verlässliche Alternative zum ordentlichen Rechtsweg. Immer mehr Wirtschaftsakteure informieren sich über diese Form der Streitbeilegung, die im internationalen Geschäftsverkehr deutliche Vorteile gegenüber einem Rechtsstreit vor staatlichen Gerichten bietet.
Das Schiedsgericht richtet sich an alle international tätigen Unternehmen - mit Fokus auf Unternehmen, die im Wirtschaftsverkehr mit oder in Rumänien tätig sind. Aus diesem Grund stehen alle relevanten Dokumente in deutscher, rumänischer und englischer Sprache zur Verfügung.
Ein Schiedsverfahren ist in der Regel kürzer als ein Prozess vor staatlichen Gerichten, der sich oft über mehrere Jahre und mehrere Instanzen hinzieht. Ein Schiedsgericht beendet einen Rechtsstreit in einer einzigen Instanz in nur einigen Monaten. Außerdem erhalten Sie einen Schiedsspruch, der den gleichen Wert wie ein staatliches Urteil hat, international anerkannt und vollstreckbar ist.
Alle Aktivitäten des Schiedsgerichts der AHK Rumänien unterliegen dem strikten Gebot der Neutralität. So verhalten sich auch die von der AHK Rumänien empfohlenen Schiedsrichter während des gesamten Verfahrens neutral, unparteiisch und unabhängig.
Alle Schiedsverfahren unterliegen einer strikten Vertraulichkeit im Vergleich zu staatlichen Instanzen, die öffentlich verhandeln. Unsere Regeln sehen vor, dass Informationen nur an die Schiedsparteien weitergegeben werden.
Die Schiedsgerichtsgebühren sind fest und werden anhand der Gebührenordnung berechnet. Sie richten sich nach dem zugrunde liegenden Streitwert. Somit wissen die Parteien von Anfang an, mit welchen Kosten sie während des gesamten Verfahrens rechnen müssen.
Das Schiedsgericht richtet sich an alle international tätigen Unternehmen - mit einem Schwerpunkt auf Unternehmen, die am Wirtschaftsverkehr mit oder in Rumänien beteiligt sind. Die Schiedsrichter auf unserer Liste sprechen zahlreiche Fremdsprachen.
Die an einem Rechtsstreit beteiligten Parteien können über viele Verfahrensfragen entscheiden, darunter die Wahl der Schiedsrichter und ihrer Anzahl, den Ort und die Sprache des Verfahrens sowie das anwendbare materielle Recht.
Durch die sorgfältige Auswahl der Schiedsrichter wird ein Höchstmaß an Kompetenz und Erfahrung gewährleistet. Darüber hinaus wird durch die Bestellung erfahrener Schiedsrichter und durch ein professionelles Schiedsgerichtssekretariat eine sachkundige und gründliche Vorbereitung des gesamten Schiedsverfahrens gewährleistet.
Das Schiedsgericht der AHK Rumänien wird vom Präsidium geleitet, das aus dem Präsidenten des Schiedsgerichts, zwei Vizepräsidentinnen und zwei weiteren Mitgliedern des Schiedspräsidiums besteht. Über die Zusammensetzung des Präsidiums entscheidet der Vorstand der AHK. Die Mitglieder des Präsidiums des Schiedsgerichts verfügen über einen tadellosen Ruf, Professionalität und Integrität - Werte, die das Schiedsgericht der AHK Rumänien aufrechterhält und fördert.
Mitglieder des Präsidiums:
Wir empfehlen allen Parteien, die in ihren Verträgen auf die Schiedsgerichtsbarkeit der AHK Rumänien Bezug nehmen und Streitigkeiten von diesem Schiedsgericht entscheiden lassen wollen, folgende Schiedsklausel in ihre Verträge aufzunehmen:
„Jedwelche Streitigkeit, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergibt, wird unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nach der Gerichtsordnung des Ständigen Schiedsgerichts bei der AHK durch ein Schiedsgericht abschließend entschieden. Das bezieht sich auch auf etwaige Streitigkeiten über die Wirksamkeit der Schiedsgerichtsklausel.”
Empfohlene Zusatzvereinbarungen
„a) Der Ort des Schiedsverfahrens ist .....”
„b) Das Schiedsgericht besteht aus …… Schiedsrichern”
„c) Die Sprache des Schiedsverfahrens wird sein ......”
„d) Das anwendbare materielle Recht ist ……”
Das geschäftsführende Vorstandsmitglied der Deutsch-Rumänischen Industrie- und Handelskammer (AHK Romania), Herr Sebastian Metz, beschließt hiermit, die neue Schiedsgerichtsordnung (einschließlich Anhänge), die vom Kammervorstand in der Vorstandssitzung am 05.12.2023 genehmigt wurde, zum 01.08.2025 in Kraft zu setzen.
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