Logo der Deutsch-Rumänische Industrie-und Handelskammer

Information für deutsche Staatsangehörige zur Teilnahme an der Bundestagswahl

  • News

Wichtige Informationen zur Bundestagswahl 2025

Wahlen

Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag, die am 23. Februar 2025 stattfinden wird, nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Der Antrag kann noch bis zum 02. Februar gestellt werden. Dies ist auch per E-Mail möglich.

 

Weitere Informationen sowie die Antragsformulare zur Eintragung in ein Wählerverzeichnis finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin. und unter diesem Link.

 

Der Versand der Briefwahlunterlagen durch die Wahlämter wird frühestens ab dem 4. Februar 2025, zum Teil auch erst danach erfolgen. Um die ausgefüllten Wahlunterlagen rechtzeitig zurückzusenden, bietet sich ggf. an, auf private Postdienstleister / Kurierdienste zurückzugreifen.

 

Für die Rücksendung von Wahlbriefen nach Deutschland ist daneben die Mitnutzung eines Sonderkuriers des Auswärtigen Amts möglich. Wahlbriefe können nur dann mittels dieses Sonderkuriers nach Deutschland übersandt werden, wenn diese bis spätestens 17. Februar 2025 bei einer der deutschen Auslandsvertretungen in Rumänien vorliegen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Deutsche Botschaft Bukarest

In den Kategorien:

Suchen Sie etwas Anderes?

In unserem Informationszentrum finden Sie aktuelle Neuigkeiten, Downloads, Videos, Podcasts...

Zum Info Hub