Mit dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes Nr. 139/2024 am 15. Mai 2025 wurde Art. 331 "Bestellung des Sachverständigen" der Zivilprozessordnung (Codul de procedură civilă) geändert. Die zentrale Neuerung ist die Einführung eines nationalen digitalen Systems zur zufälligen Zuweisung gerichtlicher Sachverständiger. Diese kommt zum Einsatz, wenn sich die Streitparteien nicht auf einen Experten einigen können.
Durch die Einführung des digitalen System soll die Verfahrensdauer verkürzt werden, die bisher durch die herkömmliche, manuelle Suche verursacht wurde. Das digitale System führt auch zu einer besseren Planbarkeit der Gutachtenerstellung. Des Weiteren soll die Transparenz und die Fairness bei der Auswahl von Sachverständigen gefördert und so das Vertrauen in die Experten gestärkt werden.