Schiedsgericht

Das AHK-Schiedsgericht richtet sich an alle international tätigen Unternehmen, die zur Streitbeilegung an einer zuverlässigen Alternative zum ordentlichen Rechtsweg interessiert sind.

Das Schiedsgericht bei der AHK Rumänien, das 2011 auf Initiative zahlreicher Unternehmensvertreter gegründet wurde, hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und erfreut sich eines wachsenden Bekanntheitsgrads in der international tätigen Wirtschaftscommunity in Rumänien. Immer mehr Wirtschaftsakteure informieren sich über diese Form der alternativen Streitbeilegung, die eindeutige Vorteile im internationalen Geschäftsverkehr gegenüber einem Rechtsstreit vor staatlichen Instanzen durch mehrere Instanzen bietet.

Das Schiedsgericht steht nicht nur rumänischen oder deutschen Unternehmen zur Verfügung, sondern richtet sich an alle international tätigen Unternehmen – mit Fokus auf Unternehmen, die am Wirtschaftsverkehr mit bzw. in Rumänien beteiligt sind. Aus diesem Grund stehen alle relevanten Dokumente in deutscher, rumänischer und englischer Sprache zur Verfügung.

Das Präsidium des Schiedsgerichts

Das Schiedsgericht bei der AHK Rumänien wird vom Gerichtspräsidium geleitet, das aus dem Präsidenten des Gerichts und zwei Vizepräsidenten besteht, die ihn vertreten. Die Zusammensetzung des Präsidiums wird vom Vorstand der AHK beschlossen. Die Mitglieder des Präsidiums des Schiedsgerichts verfügen über einen tadellosen Ruf, Professionalität und Integrität, Werte, die das Schiedsgericht der AHK Rumänien aufrechterhält und fördert.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Mitgliedern des Präsidiums.

 

7 Gründe für die Wahl des AHK Schiedsgerichts

Effizienz & Schnelligkeit

Ein Schiedsverfahren ist in der Regel kürzer als ein Prozess vor den staatlichen Instanzen, die nicht selten über mehrere Jahre und über mehrere Instanzen geführt werden. Ein Schiedsgericht beendet eine Streitigkeit in einer einzigen Instanz. Sie erhalten dabei ein Urteil mit derselben Gültigkeit wie ein staatliches Urteil, international anerkannt und vollstreckbar. Außerdem sind Sachverständigengutachten nur in seltenen Fällen erforderlich.

Neutralität

Alle Aktivitäten des Schiedsgerichts bei der AHK Rumänien basieren auf der strikten Vorgabe der Neutralität. Somit verhalten sich auch die durch die AHK Rumänien empfohlenen Schiedsrichter neutral, unparteiisch und unabhängig während des gesamten Verfahrens.

Voraussehbarkeit & Transparenz

Die Schiedsgerichtsgebühren können transparent anhand der Gebührenordnung errechnet werden. Sie sind abhängig vom zugrundeliegenden Streitwert. Somit wissen die Parteien von Anfang an, welche Ausgaben sie während des gesamten Verfahrens erwartet.

Flexibilität

Die Verfahrensgestaltung ist in hohem Maß flexibel, zum Beispiel hinsichtlich der Wahl der Schiedsrichter und deren Anzahl, des Ortes und der Sprache des Verfahrens sowie des anwendbaren materiellen Rechts.

Cross-Border

Das Schiedsgericht steht nicht nur rumänischen und deutschen Unternehmen zur Verfügung, sondern richtet sich an alle international tätigen Unternehmen – mit Fokus auf Unternehmen, die am Wirtschaftsverkehr mit bzw. in Rumänien beteiligt sind. Aus diesem Grund ist die Schiedsgerichtsordnung in deutscher, rumänischer und englischer Sprache verfügbar und die Schiedsrichter auf unserer Liste sprechen zahlreiche Fremdsprachen.

Vertraulichkeit

Alle Schiedsverfahren unterliegen einer strikten Verschwiegenheit, im Vergleich zu den staatlichen Instanzen, die öffentlich verhandeln. Unsere Regeln sehen die Veröffentlichung von Informationen nur an die Schiedsparteien vor. Beeinträchtigungen der Geschäftsbeziehungen der Parteien können so vermieden werden.

Professionalität

Durch eine sorgfältige Auswahl der Schiedsrichter ist ein Höchstmaß an Fachkunde und Erfahrung möglich. Außerdem wird durch die Benennung von erfahrenen Schiedsrichtern und durch das professionelle Schiedsgerichtssekretariat eine sachkundige und gründliche Vorbereitung des Verhandlungstermins bzw. des gesamten Schiedsverfahrens sichergestellt.

Musterklausel

Wir empfehlen allen Parteien, die auf die Schiedsgerichtbarkeit der AHK Rumänien in ihren Verträgen Bezug nehmen und Streitigkeiten von diesem Schiedsgericht entscheiden lassen wollen, folgende Schiedsklausel in ihren Verträgen zu vereinbaren:

„Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nach der Gerichtsordnung des Ständigen Schiedsgerichts bei der AHK durch ein Schiedsgericht abschließend entschieden. Das bezieht sich auch auf etwaige Streitigkeiten über die Wirksamkeit der Schiedsgerichtsklausel.”

Ergänzende empfehlenswerte Vereinbarungen:

  • „a) Der Ort des Schiedsverfahrens ist .....”
  • „b) Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt ……”
  • „c) Die Sprache des Schiedsverfahrens ist ......”
  • „d) Das anwendbare materielle Recht ist ……”